Arbeitshilfe 01 – Haushaltsnahe Leistungen (ab KW 5/2024)


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Verfügbar ab KW 05/24

Aus unserem 'steuertip' 02/2024

Zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bringen wir Sie auf den aktuellen Stand. Wir informieren über die aktuelle Rechtsprechung sowie wichtige Zweifelsfragen, über die demnächst der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden wird. Zudem erhalten Sie wie gewohnt unseren bewährten Berechnungsbogen, eine Musterbescheinigung für Verwalter und Vermieter sowie eine praktische Erfassungshilfe. 

Thema 1: Haushaltsnahe Leistungen
Ihre Steuerlast können Sie um bis zu 5.710 € senken, sofern Sie als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber alle Chancen nutzen. Unabhängig vom persönlichen Einkommen ist die Ersparnis für jeden, der tatsächlich Steuern zahlt, gleich hoch. Denn die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Beilage zu 'steuertip' 01-02/24
    Hier finden Sie eine Checkliste mit aktuellen Hinweisen (z. B. neue Urteile und anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof)
  • Berechnungsbogen 'Haushaltsnahe Leistungen 2023'
    Mit unserem Formular können Sie sämtliche in 2023 geleisteten Aufwendungen optimal geltend machen. Hierzu gehören:
    1. Mini-Jobs im Privathaushalt (Steuerabzug max. 510 €)
    2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflegeleistungen (Steuerabzug max. 4.000 €)
    3. Handwerkerleistungen (Steuerabzug max. 1.200 €)
  • Bescheinigung über anteilige Aufwendungen
    Hiervon profitieren Sie, wenn Sie in einer Eigentums- oder einer Mietwohnung leben. Bescheinigt der Verwalter der Eigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter die in der Jahresabrechnung für 2023 enthaltenen haushaltsnahen Leistungen, können Sie diese in die Berechnungsbögen übernehmen.
  • Erfassungshilfe Haushaltsnahe Leistungen
    Mit diesem Vordruck können Sie schon im Laufe des Jahres Ihre haushaltsnahen Leistungen richtig erfassen und zuordnen. Damit übersehen Sie garantiert keinen Abzugsposten.
  • Amtliche Formulare für die Steuererklärung
    Mit der amtlichen ‘Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2023‘ (Anlage HA) gibt es einen separaten Vordruck für den Steuerbonus nach § 35a EStG, den Sie zwingend beim Finanzamt einreichen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch die amtliche ‘Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2023‘ (Anlage AgB) ausgefüllt werden.

Wichtiger Hinweis: Alle Arbeitshilfen erhalten Sie sowohl als Kopiervorlage als auch als interaktives PDF-Formular. Die PDF-Formulare können Sie sofort am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.
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