Arbeitshilfe 04 – Pflege und Heimunterbringung (ab KW 6/2024)


9,34 €*
9,99 €* inkl. MwSt. – *Rabatte (z.B. für Abonnenten oder bei Aktionsgutschriften) werden nach dem Login im Warenkorb angezeigt.

Verfügbar ab KW 06/24

Aus unserem 'steuertip' 05/2024

Falls Sie selbst pflegebedürftig sind oder Angehörige betreuen, ist unser Merkblatt für Sie interessant. Zudem unterstützen wir Sie bei der Heimunterbringung eines Angehörigen mit einem Berechnungsbogen.

Thema 4: Pflege und Heimunterbringung

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, wird oft rund um die Uhr körperlich und seelisch gefordert. Seit mehr als einem Jahrzehnt verspricht zwar die jeweilige Bundesregierung, den steuerlichen Abzug von Pflegekosten zu vereinfachen. Leider ist aber bis heute wenig passiert. Das gilt auch, sofern Sie selbst pflegebedürftig sind. Wie groß der Handlungsbedarf ist, machen bereits die vielen Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) deutlich, die zu beachten sind.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Merkblatt: Ausführlich informieren wir darüber, wie Sie dem Steuer-Wirrwarr zum Trotz bei der Erklärung für 2023 Ihre Pflegekosten optimal geltend machen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie selbst pflegebedürftig sind als auch bei der Betreuung Angehöriger. In dem Merkblatt erklären wir Ihnen folgende Vorschriften:

    I. Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG)
    II. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)
    III. Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)
    IV. Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 1 bis 5 EStG)
    V. Steuerbefreiung für Pflegegelder (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG)

  • Berechnungsbogen: Sofern Sie Ihre Eltern, Großeltern oder andere Angehörige unterstützen, die in einem Heim leben, profitieren Sie von unserem Berechnungsbogen ‘Heimunterbringung eines Angehörigen 2023‘. Beachten Sie: Die von Ihnen übernommenen Kosten für die Unterbringung von Angehörigen wegen Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit können Sie nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung) geltend machen. Bei einer altersbedingten Unterbringung ist ein Abzug im Rahmen der typischen Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG möglich. Hierbei unterstützen wir Sie mit unserem separaten Berechnungsbogen ‘Unterhalt 2023‘, den wie Ihnen voraussichtlich ab KW 09/24 zur Verfügung stellen werden.

Wichtiger Hinweis: Alle Arbeitshilfen erhalten Sie sowohl als Kopiervorlage als auch als interaktives PDF-Formular. Die PDF-Formulare können Sie sofort am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.
Nutzen Sie den PDF-Viewer Adobe Acrobat Reader DC (aktuelle Version kostenlos unter http://get.adobe.com/de/reader), haben Sie sogar die Möglichkeit, die PDF-Formulare nach dem Ausfüllen abzuspeichern.