Arbeitshilfe 05 – Firmenwagen (ab KW 7/2024)


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Verfügbar ab KW 07/24

Aus unserem 'steuertip' 06/2024

Wir informieren Sie in einer Beilage umfassend über wichtige Verwaltungsanweisungen, aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie neu anhängige Revisionsverfahren zu Dienst­- und Firmenwagen. Mit unserem bewährten Berechnungsbogen können Sie den Privatanteil ermitteln.

Thema 5: Dienst- und Firmenwagen

Bei nahezu jeder Außenprüfung stehen die Pkw des Betriebsvermögens, die vom Unternehmer auch privat genutzt werden, im Mittelpunkt. Schnell wollen die Finanzbeamten ein Mehrergebnis erzielen, indem die private Nutzung nicht nach der vom Betriebsinhaber gewählten Fahrtenbuchmethode, sondern nach der 1-%-Regel versteuert werden soll. Und so müssen immer wieder die Finanzgerichte oder der Bundesfinanzhof bemüht werden, um strittige Fälle zu klären.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Beilage zu ‘steuertip‘ 06/24: In unserer Beilage geben wir einen Überblick der wichtigsten Urteile aus jüngster Zeit, sowohl zur Einkommen- als auch zur Umsatzsteuer. Von großer praktischer Bedeutung sind zudem die beim höchsten deutschen Steuergericht neu anhängigen Revisionsverfahren, die wir Ihnen ebenfalls vorstellen. Per Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens können Sie sich somit in gleichgelagerten Fällen einen eigenen Rechtsstreit ersparen.
  • Berechnungsbogen: Freiberufler und Gewerbetreibende unterstützen wir mit unserem bewährten Berechnungsbogen 'Firmenwagen 2023'. Sie können damit einfach überprüfen, ob Sie den Nutzungswert für die Privatnutzung Ihres Firmenwagens im Jahr 2023 durch die Anwendung der sog. 1-%-Regelung pauschalieren dürfen. Der Hintergrund: Nur bei Firmenwagen, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, darf der Privatanteil durch die pauschale 1-%-Methode ermittelt werden.

 
Zudem können Sie mit unserem Berechnungsbogen für Ihren – zu mehr als 50 % betrieblich genutzten – Firmen-Pkw auch die Höhe des Nutzungswerts für 2023 ermitteln. Sofern Sie Ihre Fahrzeugkosten für 2023 kennen und ein Fahrtenbuch geführt haben, können Sie alternativ den Nutzungswert nach der sog. Fahrtenbuchmethode berechnen. So sehen Sie auf einen Blick, ob sich ein Einzelnachweis bezahlt macht.

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