Arbeitshilfe 06 – Werbungskosten Vermietung (ab KW 8/2024)


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Verfügbar ab KW 08/24

Aus unserem 'steuertip' 07/2024

Als Vermieter profitieren Sie von unseren bewährten Arbeitshilfen ('Werbungskosten Vermietung', 'Werbungskosten bei verbilligter Vermietung', 'Abschreibungsbemessungsgrundlage beim Immobilienkauf', 'Erhaltungsaufwendungen', 'Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG'). Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch die neuen amtlichen Formulare für Vermieter vor (insb. bei Ferienwohnungen und Untervermietungen).

Thema 6: Vermietung und Verpachtung


Sofern Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) erzielen, müssen Sie bei Ihrer Steuererklärung für 2023 nicht nur wichtige gesetzliche Änderungen im Blick haben. Es sind auch gravierende Neuerungen bei den Formularen zu beachten. Damit Ihnen bei Abgabe der Steuererklärung keine Fehler unterlaufen, sollten Sie unsere umfassenden Arbeitshilfen und Berechnungsbögen nutzen.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Arbeitshilfe Sonderabschreibung nach § 7b EStG: Neue Mietwohnungen werden durch eine Sonder-AfA steuerlich gefördert. Mit unserer Arbeitshilfe können Sie nicht nur überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie zeigt auch auf, wie die Höhe der Soder-AfA zu ermitteln ist.
  • Info-Blatt Gebäude-Abschreibung: Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenstellung aller infrage kommenden Abschreibungsmöglichkeiten: ▪ Lineare Abschreibung (Normal-AfA) ▪ Degressive Abschreibung  ▪ Abschreibung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten ▪ Abschreibung bei Baudenkmalen ▪ Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau.
  • Arbeitshilfe 'Verbilligte Vermietung': Mit diesem PDF-Formular können Sie schnell und einfach feststellen, in welcher Höhe Ihre Werbungskosten abzugsfähig sind, falls die vereinbarte Miete – insb. bei der Vermietung an Angehörige – nicht der marktüblichen Miete entspricht.
  • Berechnungsbogen 'Werbungskosten Vermietung': Diese Übersicht gewährleistet, dass Sie keinen Abzugsposten übersehen. Die ermittelten Werbungskosten können Sie anschließend in die amtliche ‘Anlage V‘ übernehmen.
  • Berechnungsbogen 'AfA Gebäude': Falls Sie in 2023 eine vermietete Immobilie neu angeschafft haben, können Sie mit dieser Arbeitshilfe ermitteln, welche Kosten im Wege der Abschreibung auf die Nutzungsdauer zu verteilen sind.
  • Erfassungshilfe für Erhaltungsaufwendungen:  Dieses Formular erleichtert Ihnen die Zusammenstellung von Modernisierungs- und Renovierungskosten.
  • Amtliche Vordrucke: Die 'Anlage V' umfasste seit jeher nur zwei Seiten. Erstmalig für 2023 sind es nun vier Seiten. Neu ist insbesondere, dass Angaben bei einer verbilligten Überlassung von Wohnungen verlangt werden. Für Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung gibt es zudem erstmals ab 2023 die 'Anlage V-Fewo'. Ebenfalls neu die 'Anlage V-Sonstige'. Anzugeben sind hier z. B. Einkünfte aus Beteiligungen oder unbebauten Grundstücken. Bei der Vermietung von Immobilien im Ausland ist – wie bisher – zusätzlich die 'Anlage AUS 2023' abzugeben.

Bitte beachten: Viele Arbeitshilfen erhalten Sie sowohl als Kopiervorlage als auch als interaktives PDF-Formular. Die PDF-Formulare können Sie sofort am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Nutzen Sie den PDF-Viewer Adobe Acrobat Reader DC (aktuelle Version kostenlos unter http://get.adobe.com/de/reader), haben Sie sogar die Möglichkeit, die PDF-Formulare nach dem Ausfüllen abzuspeichern.