Arbeitshilfe 08 – Umzug (ab KW 10/2024)


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Verfügbar ab KW 10/24

Aus unserem 'steuertip' 09/2024

Bei einem beruflich veranlassten Umzug in 2023 können Sie mit unserem Berechnungsbogen 'Umzugskosten 2023' die folgenden Aufwendungen geltend machen: Transportkosten, Reisekosten, Mietentschädigung, andere Auslagen (z.B. Makler­ oder Unterrichtskosten für Kinder), Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen.

Thema 8: Umzugskosten

Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen umziehen muss, kann die damit verbundenen Kosten nahezu vollständig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Und bei einem Umzug aus privaten Gründen können Sie ggf. einen Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen beanspruchen oder die Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Um die verschiedenen Steuersparmöglichkeiten optimal ausschöpfen zu können, unterstützen wir Sie mit Berechnungsbögen und umfangreichen Erläuterungen.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Berechnungsbogen ‘Umzugskosten 2023‘: Mit dieser Arbeitshilfe können Sie bei einem beruflich bzw. betrieblich veranlassten Umzug die folgenden Aufwendungen zusammenstellen: • Transportkosten • Reisekosten • Mietentschädigung • Andere Auslagen (z. B. Maklerprovision oder Unterrichtskosten für Kinder) • Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen. Gleiches gilt für die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen, z. B. bei einem krankheitsbedingten Umzug.
  • Berechnungsbogen Haushaltsnahe Leistungen 2023‘: Bei einem Umzug aus rein privaten Gründen ist nach § 35a EStG ein Steuerabzug in Höhe von maximal 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich, falls Sie eine Umzugsspedition beauftragt haben. Beim Ab- und Aufbau von Einbauküchen und Schränken durch ein Möbelunternehmen oder eine Handwerksfirma können Sie zudem den Steuerbonus für Handwerkerleistungen von bis zu 1.200 € beanspruchen. Mit unserem Berechnungsbogen ‘Haushaltsnahe Dienstleistungen 2023‘ können Sie Ihre privaten Umzugskosten geltend machen.
  • Erläuterungen zu den Berechnungsbögen: Damit das Finanzamt Ihre Umzugskosten steuerlich anerkent – egal, ob es um Werbungskosten/Betriebsausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Leistungen geht –, müssen etliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu sowie zu den den einzelnen Positionen, die grundsätzlich abzugsfähig sind, finden Sie hier viele weiterführende Hinweise und Tipps.


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