Arbeitshilfe 10 – Computer und Telekommunikation (ab KW 12/2024)


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Verfügbar ab KW 12/24

Aus unserem 'steuertip' 11/2024

Stellen Sie als Arbeitnehmer Ihre Kosten für Computer, Telefon, Telefax, Internet etc. schnell und einfach zusammen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie im Homeoffice arbeiten und der Arbeitgeber sich nicht beteiligt.

Thema 10: Computer und Telekommunikation

Soweit Arbeitnehmer (dazu gehören auch GmbH-Geschäftsführer) privat angeschaffte Computer und Telekommunikationsgeräte beruflich nutzen und dafür keine Erstattung vom Arbeitgeber erhalten, können sie die Aufwendungen in der eigenen Steuererklärung geltend machen. Neben den anteiligen Anschaffungskosten sind auch die laufenden Kosten für die berufliche Telefon- und Internetnutzung, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden, als Werbungskosten abzugsfähig. Mit unseren Arbeitshilfen lassen sich alle Positionen übersichtlich zusammenstellen.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Berechnungsbogen ‘Computer 2023‘: Mit dieser Arbeitshilfe (inkl. ausführlichen Erläuterungen) machen Sie Ihre Aufwendungen für privat angeschaffte und beruflich genutzte Hardware (PC, Notebooks, Tablets, Smartphones, Peripheriegeräte und Zubehör), Software und Verbrauchsmaterialien optimal geltend. Eine Aufteilung ist vorzunehmen, sofern die Kosten auf einen sowohl beruflich als auch privat genutzten Computer entfallen. Mit unserem Formular können Sie die anteiligen Werbungskosten berechnen.
  • Berechnungsbogen ‘Telekommunikation 2023‘: Während die Finanzverwaltung bei Computern eine pauschale Schätzung des beruflichen Anteils akzeptiert, gibt es bei Telefon, Telefax und Internet detaillierte Regelungen zur Ermittlung der beruflichen Aufwendungen. Wir halten diese nicht für zeitgemäß und empfehlen Ihnen, die beruflichen Telekommunikationskosten pauschal zu schätzen. Verwenden Sie hierzu unseren Berechnungsbogen (inkl. ausführlichen Erläuterungen).
  • Musterformulierungen: Um bei Computern einen höheren beruflichen Anteil von mehr als 50 % anerkannt zu bekommen, ist unser Muster  'Bescheinigung des Arbeitgebers über die berufliche Nutzung 2023' hilfreich. Zum Nachweis der beruflichen Veranlassung von Telekommunikationskosten liegt ebenfalls ein Musterformular vor. Nehmen Sie dieses zusammen mit dem Zahlungsbeleg zu Ihren Steuerunterlagen.
  • Berechnungsbogen 'Abschreibung Arbeitsmittel 2023': Die Abschreibung für ein in 2023 neu gekauftes Arbeitsmittel (z. B. Computer oder Smartphone) ermitteln Sie bequem mit dieser Arbeitshilfe. Die ermittelten Werte übernehmen Sie dann in die Berechnungsbögen 'Computer 2023' bzw. 'Telekommunikation 2023'.


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