Arbeitshilfe 11 – Krankheit und Kur (ab KW 13/2024)


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Verfügbar ab KW 13/24

Aus unserem 'steuertip' 12/2024

Ob Zahnersatz, eine neue Brille oder kieferorthopädische Behandlungen für Ihre Kinder: Mit unseren Berechnungsbögen können Sie Ihre selbst getragenen Krankheitskosten übersichtlich auflisten. In einer Checkliste informieren wir Sie zudem über die aktuelle Rechtsprechung und neu anhängige Revisionsverfahren.

Thema 11: Krankheit und Kur

Kosten zur Heilung oder Linderung von Krankheiten, die Sie selbst tragen (soweit also keine Erstattung von dritter Seite erfolgt), können Sie als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für die Kosten bei einer Vorsorge- oder Rehabilitationskur, sofern diese zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint. Allerdings müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt Ihre Aufwendungen anerkennt.
Bei der Vorbereitung auf die Einkommensteuererklärung 2023 unterstützen wir Sie mit unseren bewährten Arbeitshilfen.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Berechnungsbogen ‘Krankheitskosten 2023‘: Mit dieser Erfassungshilfe stellen Sie sicher, keine abzugsfähige Position (von A wie ‘Außenseitermethoden‘ bis Z wie ‘Zuzahlungen‘ zu übersehen. Das gilt nicht nur bei ärztlicher Verordnung, sondern auch für individuelle Gesundheitsleistungen (kurz: IGeL-Leistungen), die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und häufig auch von privaten Krankenkassen nicht erstattet werden.
  • Berechnungsbogen ‘Kurkosten 2023‘: So wie bei den Krankheitskosten können Sie das Finanzamt auch an Ihren Aufwendungen in Zusammenhang mit einer Kur beteiligen. Das gilt z. B. für medizinische Anwendungen, die Kosten eines Gutachters (z. B. Nachweis der medizinischen Notwendigkeit) oder auch Reisekosten.
  • Erläuterungen zu den Berechnungsbögen: Damit das Finanzamt Ihre Krankheits- bzw. Kurkosten steuerlich anerkennt, müssen etliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu sowie zu den den einzelnen Positionen, die grundsätzlich abzugsfähig sind, finden Sie in einer ‘steuertip‘-Beilage und zwei Merkblättern viele weiterführende Hinweise und Tipps.
  •  Anlage ‘Außergewöhnliche Belastungen‘: Zur Abrundung stellen wir Ihnen das amtliche Formular für die Einkommensteuererklärung 2023 zur Verfügung. Dort tragen Sie sowohl Ihre Krankeits- als auch Kurkosten ein. Zudem erhalten Sie die Erläuterungen der Finanzverwaltung zu diesem Vordruck.

Bitte beachten: Unsere Berechnungsbögen erhalten Sie sowohl als Kopiervorlage als auch als interaktives PDF-Formular. Die PDF-Formulare können Sie sofort am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Nutzen Sie den PDF-Viewer Adobe Acrobat Reader DC (aktuelle Version kostenlos unter http://get.adobe.com/de/reader), haben Sie sogar die Möglichkeit, die PDF-Formulare nach dem Ausfüllen abzuspeichern.