Arbeitshilfe 14 – Andere außergewöhnliche Belastungen (ab KW 16/2024)


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Verfügbar ab KW 16/24

Aus unserem 'steuertip' 15/2024

Mit unseren Berechnungsbögen ('Sterbefall', 'Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Gegenstände', 'Beseitigung von Schäden', 'Einzelfälle') können Sie schnell prüfen, ob Ihre zumutbare Belastung in 2023 überschritten ist.

Thema 14: Außergewöhnliche Belastungen

Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie darauf verzichten, ihre sog. anderen außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Das sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z. B. bei der Bestattung eines Angehörigen oder nach Unwetterschäden. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Einzelfällen, z. B. der behindertengerechte Umbau eines Hauses/einer Wohnung oder die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Wohnstift/Altenpflegeheim. In allen Fällen können Sie die Aufwendungen – soweit sie nicht ersetzt werden – nach § 33 Abs. 1 EStG steuermindernd geltend machen.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Berechnungsbogen ‘Sterbefall 2023‘: Mit dieser Arbeitshilfe können Sie die Bestattungskosten für Angehörige geltend machen, soweit die Aufwendungen den Wert des Nachlasses übersteigen. So ist sichergestellt, dass Sie keine abzugsfähige Position übersehen.
  • Berechnungsbogen ‘Unabwendbare Ereignisse 2023‘: Dieser dient der Zusammenstellung selbst getragener Kosten für die Wiederbeschaffung von lebensnotwendigen Gegenständen (z. B. Hausrat und Kleidung) sowie für die Beseitigung von Schäden nach einem Unglück (z. B. Brand, Unwetter, Hochwasser).
  • Erläuterungen zu den Berechnungsbögen: Hier finden Sie viele weiterführende Hinweise und Tipps. Insbesondere erklären wir, was im Einzelnen steuerlich anerkannt wird. Zudem machen wir Sie dort auf die für Sie relevanten Urteile des Bundesfinanzhofs aufmerksam. Bei eventuell erforderlichen Einsprüchen können Sie sich auf diese Entscheidungen berufen.
  • Anlage ‘Außergewöhnliche Belastungen‘: Zur Abrundung stellen wir Ihnen das amtliche Formular für die Einkommensteuererklärung 2023 zur Verfügung. Dort tragen Sie in den Zeilen 19 bis 33 alle steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen ein. Zudem erhalten Sie die Erläuterungen der Finanzverwaltung zu diesem Vordruck.


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