Arbeitshilfe 16 – Homeoffice (ab KW 18/2024)


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Verfügbar ab KW 18/24

Aus unserem 'steuertip' 17/2024

Beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Homeoffice­Pauschale hat sich ab dem Veranlagungszeitraum 2023 einiges geändert (vgl. 'steuertip'­Beilage 49/22). Wir haben unsere Arbeitshilfen entsprechend angepasst.

Thema 16: Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer

Wer ausschließlich oder auch nur gelegentlich zu Hause arbeitet, muss bei der Steuerveranlagung für 2023 im Hinblick auf die Homeoffice-Pauschale (amtlicher Begriff: Tagespauschale) und das häusliche Arbeitszimmer etliche Änderungen beachten, die der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 verabschiedet hatte. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick zu den neuen Regeln. Diese sind fast immer günstiger als die alte Rechtslage bis 2022, können sich im Einzelfall aber auch nachteilig auswirken.

UNSER INFO-PAKET IM ÜBERBLICK

  • Berechnungsbogen ‘Arbeitszimmer 2023‘: Sofern Sie die Bedingungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen, profitieren Sie von unserer ausführlichen Arbeitshilfe. Je nachdem, ob Sie ein Arbeitszimmer im eigenen Haus (‘Allgemeine Raumkosten – Eigene Immobilie‘) oder in einer Mietwohnung (‘Allgemeine Raumkosten – Gemietete Immobilie‘) nutzen, bieten wir Ihnen einen Vordruck an. Das Formular ‘Arbeitszimmer: Direkt zuzuordnende Raumkosten‘ ist in beiden Fällen auszufüllen. Die Endabrechnung erfolgt mit dem vierten Berechnungsbogen ‘Arbeitszimmer: Berechnung der abzugsfähigen Kosten‘.
  • Berechnungsbogen ‘Arbeitsmittel 2023‘: Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Büromöbel, Schreibtisch, Bücherregal, PC) können Sie optimal mit dieser Arbeitshilfe nach den allgemeinen Grundsätzen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Das ist unabhängig davon möglich, ob Sie die Homeoffice-Pauschale beanspruchen oder ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen.
  • Musterbescheinigung: Ein Nebeneinander von Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale (Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte) ist - erstmalig für 2023 - zulässig, sofern einem Arbeitnehmer für die betriebliche oder berufliche Betätigung dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Steht für einen Zeitraum von mindestens einem Monat kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann von einer Dauerhaftigkeit ausgegangen werden. Dies muss allerdings belegt werden, z. B. mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers. Hierfür haben wir eine Musterformulierung vorbereitet.
  • Anlage ‘N 2023‘: Zur Abrundung stellen wir Ihnen das amtliche Formular für die Einkommensteuererklärung 2023 zur Verfügung. Dort tragen Sie sowohl die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als auch die Tagespauschale ein. Zudem erhalten Sie die Erläuterungen der Finanzverwaltung zu diesem Vordruck sowie ein ausführliches Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur neuen Gesetzeslage.


Bitte beachten: Unsere Berechnungsbögen erhalten Sie sowohl als Kopiervorlage als auch als interaktives PDF-Formular. Die PDF-Formulare können Sie sofort am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Nutzen Sie den PDF-Viewer Adobe Acrobat Reader DC (aktuelle Version kostenlos unter http://get.adobe.com/de/reader), haben Sie sogar die Möglichkeit, die PDF-Formulare nach dem Ausfüllen abzuspeichern.